Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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Nr.  4288.  Bekanntmachung,  betr.  den  gegenseitigen  Schutz  von  Verbandszeichen

im  Deutschen  Reiche  und  in  Dänemark.  Vom  1.  Oktober  1913.

„  4289.  Verordnung,  betr.  die  Friedens=  und  Aufstandsleistungen  für  die  bewaffnete

  Macht  in  Deutsch  Südwestafrika.  Vom  3.  September  1913.

 

(Nr.  121.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.

Das  46.  bis  49.  Stück  des  Zentralblattes  für  das  Deutsche  Keich
enthält  auf:

S.  985.
„,  987.

„  987.
„,  987.
„,  988.
„  988.
„  988.
„  991.
„  992.
„  993.
„,  998.
,  1001.
b,  1004.

„  1006.

Erscheinen  einer  neuen  Ausgabe  der  „Deutschen  Justiz-Statistik“.
Verbot  der  ferneren  Verbreitung  der  in  Paris  erscheinenden  periodischen
Druckschrift  „La  Vie  Parisienne“.

Desgl.  der  in  Warschau  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Mucha".
Zulassung  von  Arten  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung.
Erhöhung  der  Heuration  für  alle  Truppen.

Beaufsichtigung  einer  privaten  Versicherungsunternehmung  durch  die
Landesbehörde.

Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte.
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen.
Bestimmungen  über  die  Wohltaten  des  Potsdamschen  Großen  Militär-Waisenhauses.


Verfahren  bei  Zuziehung  von  Beisitzern  zu  den  Verhandlungen  des  Oberschiedsgerichts
  für  Angestelltenversicherung.

Veränderungen  in  dem  Stande  und  den  Befugnissen  der  Zoll=  und
Steuerstellen.

Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen.

Zuweisung  erweiterter  Zuständigkeitsbezirke  an  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Tauglichkeit  von  militärpflichtigen  Deutschen  im
Ausland  ermächtigte  Arzte.

Beiordnung  eines  Ober-Zollkontrolleurs  als  Stationskontrolleur.

 

Druck  Weimarischer  Verlag  G.  m.  b.  HK  in  Welmar.