Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

(Anstellungsgrundsätze.) · 227 
Anlage D.) 
Givilversorgungsschein. 
— 
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in 
der Schutzmannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von. .. Jahren Tagen 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder 
im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von . . .. -........... 
mithinnacheinerGesamtdienstzeitvon.............. -........... 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Staatsbehbrden des (Mame des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension podrv... . monatlich. 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempell.) Oivilversorgungsschein entschieden hat.) 
— Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) 
“) Siehe die Gußnote auf Anlage A. 
(Anterschrift des Militärvorgesetzten.)
	        
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