Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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S. 1149. 
„1149. 
„ 1154. 
„ 1155. 
„ 1160. 
„ 1160. 
„ 1165. 
„ 1183. 
„ 1185. 
„ 1185. 
„ 1186. 
„ 1199. 
, 1201. 
„ 1212. 
„ 1217. 
„ 1218. 
„ 1218. 
„ 1220. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in Britisch Südafrika. 
Ausführungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegs- 
teilnehmer. 
Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern usw. im Reichs- 
dienst vorbehaltenen Stellen. 
Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Reichsversicherungsanstalt 
für Angestellte. 
Verlegung der Zollgrenze im hamburgischen Freihafengebiete. 
Festsetzung des Durchschnittsbrandes für das Betriebsjahr 1913/14 und 
der der Vergällungspflicht unterliegenden Erzeugung. 
Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Kranken- 
häuser und medizinisch-wissenschaftlichen Institute. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in den Niederlanden. 
Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. — Einziehung 
eines Vizekonsulats. 
Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß 8 1242 der Reichs- 
versicherungsordnung. 
Abänderung der für die Salzstatistik angeordneten Muster. 
Aufnahme eines Ortes in das Verzeichnis der Orte, an denen sich 
gemäß der Weinzollordnung zuständige Zollstellen befinden. 
Muster zur Ausführung des § 39 des Reichs= und Staatsangehörigkeits- 
gesetzes und Gültigkeitsdauer eines Heimatscheins. 
Ausführungsvorschriften zu § 9 des Reichs= und Staatsangehörigkeits- 
gesetzes. 
Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
Anderung der Zündwarensteuer-Ausführungsbestimmungen. 
Berichtigung zu dem Gesamtverzeichnisse der gemäß § 90 der Wehr- 
ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
Ausführung der Reichsversicherungsordnung. 
  
Druck Weimarischer Verlag G. m. b. H#m Weima.
	        
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