(Ausführung des Reichsstempelgesetzes ꝛc.) 289
§ 5.
Zu Abschnitt XlI (Versicherungen) § 201 Abs. 6 daselbst.
Anträge auf Zulassung zum Abrechnungsverfahren sind bei der Oberzoll-
direktion für den Thüringischen Zoll= und Steuerverein in Erfurt, für das Amt
Allstedt mit Oldisleben und den Bezirk des Vordergerichts Ostheim bei dem Groß-
herzoglichen Generalzolldirektor in Erfurt, anzubringen. Den Anträgen ist Ab-
schrift des Musters zu den Geschäftsbüchern beizufügen, in denen das Stempel-
aufkommen nachgewiesen werden soll.
Die Abschlagszahlungen sind schriftlich nach einem von der Steuerstelle vor-
zuschreibenden Muster anzumelden. Die Anmeldung ist in zwei Ausfertigungen ein-
zureichen, von denen eine, mit Empfangsbestätigung versehen, zurückgegeben wird.
Diese Bestimmung findet auch auf die endgültige Abrechnung Anwendung.
Wird auf Grund von §201 Abs. 3 die Anrechnung des nach der endgültigen
Abrechnung zuviel gezahlten Betrags beantragt, so ist der Beleg über die endgültige
Abrechnung dem Beleg über die Abschlagszahlung beizufügen. Ist die endgültige Ab-
rechnung in demselben Vierteljahr erfolgt, so genügt der Hinweis auf die Nummer
des Anmeldungsbuchs. «
86.
Zu 8 207 Abs. 3 daselbst.
Wegen des Erstattungsverfahrens findet § 3 sinngemäße Anwendung.
§ 7.
Zu Abschnitt XIII (Allgemeine Bestimmungen) § 216 das.
Als Beamter zur Prüfung des Reichsstempelwesens (ordentlicher Prüfungs-
beamter) wird ein Mitglied der Oberzolldirektion (§ 5) bestellt (zurzeit Regierungs-
rat Feldhege in Erfurt, siehe Ministerialbekanntmachung vom 21. April 1908,
Regierungsblatt S. 105). Der Prüfungsbeamte kann sich nach näherer Anord-
nung des Präsidenten der Oberzolldirektion der Hilfe von Rechnungsbeamten der
Oberzolldirektion bedienen.
Die Prüfung der Abgabenentrichtung nach den Tarifnummern 6 und 7 wird
den Bezirksoberkontrolleuren als besonderen Prüfungsbeamten übertragen. Die Ober-
zolldirektion kann diesen auch die Überwachung der Abgabenentrichtung nach der
Tarifnummer 10 bei denjenigen Stellen, bei denen sonstige reichsstempelpflichtige