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für den Gemeindebezirk Unterellen mit Ausnahme des Flurbezirks
Dietrichsberg (Amtsgerichtsbezirk Gerstungen),
für den Gemeindebezirk Martinroda bei Ilmenau (Amtsgerichtsbezirk
JIlmenau)g),
für den Gemeindebezirk Börthen (Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der
Orla),
für den Gemeindebezirk Breitenhain (Amtsgerichtsbezirk Neustadt an
der Orlga),
für den Gemeindebezirk Grobengereuth (Amtsgerichtsbezirk Neustadt
an der Orlga),
für den zum Gemeindebezirk Dorndorf an der Werra gehörigen Flurbezirk
Kirstingshof (Amtsgerichtsbezirk Vacha),
für den Gemeindebezirk Wölferbütt mit Ausnahme der Flurbezirke
Mariengart und Masbach (Amtsserichtsbezirk
Vacha),
für den Gemeindebezirk Töttleben (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach),
für den Gemeindebezirk Schüptitz (Amtsgerichtsbezirk Weida),
für den Gemeindebezirk Unterröppisch (Amtsgerichtsbezirk Weida),
für den Gemeindebezirk Hammerstedt (Amtsgerichtsbezirke Weimar),
für den Gemeindebezirk Kleinobringen (Amtsgerichtsbezirk Weimar),
mit dem 15. Januar 1914 beginnt.
Weimar, den 10. Dezember 1913.
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium,
Departement der Fustiz.
Kotbe.
(Nr. 147.) Mininerialbekanntmachung über die Wirkungen der Abgangsprüfung bei der Groß-
erßoglichen Fachschule für Feinmechaniker und Glasinstrumentenmacher in
Auf Grund von § 129 Abs. 6 und § 133 Abs. 10 der Gewerbeordnung wird
folgendes bestimmt:
Die Abgangsprüfung bei der Großherzoglichen Fachschule für Feinmechaniker
und Glasinstrumentenmacher in Ilmenau wird der Meisterprüfung in diesen Ge-
werben gleichgestellt. Fachschüler, die die Abgangsprüfung bestanden haben, erwerben
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