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das Recht zur Führung des Meistertitels und die Befugnis zur Anleitung von
Lehrlingen in dem betreffenden Gewerbe, sobald sie das 24. Lebensjahr zurückgelegt
haben und in diesem Gewerbe mindestens 3 Jahre (die Lehrzeit und den Schul-
besuch nicht einbegriffen) persönlich tätig gewesen sind.
Die Ministerialbekanntmachung vom 25. Januar 1907 (Regierungsblatt
S. 4) wird aufgehoben.
Weimar, den 16. Dezember 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Kotbe.
(Nr. 148.) Ministerialbekanntmachung, betr. Übergang der Katasterführung für den Amts-
gerichtsbezirk Geisa auf das Vermessungsamt Vacha.
Die Bezirkskatasterführung bei dem Rechnungsamt in Geisa wird mit dem 16. De-
zember ds. Is. aufgehoben. Ihre Geschäfte gehen von diesem Zeitpunkt ab auf
das Vermessungsamt Vacha über.
Weimar, den 29. November 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 149.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequaturs an den Generalkonsul
der Republik Kuba, José A. Barnet Winagerae in Hamburg und den General-
konsul der Republik El Salvador, Reyes Guerra daselbst.
Dem zum Generalkonsul der Republik Kuba in Hamburg ernannten Herrn
José A. Barnet y Vinageras und dem zum Generalkonsul der Republik El Sal-
vador, ebenfalls in Hamburg, ernannten Herrn Reyes Guerra ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Weimar, den 1. Dezember 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Anteutsch.