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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Hachsen.
Nr. 3.
Inhalt! Landesherrliche Berordnung über die Zuweisung der durch den Staatsvertrag vom 8. Ja-
nuar 1912 zum Großherzogtum erworbenen Gebietsteile zu den Wahlbezirken für die allge-
meinenkWahlen der Landtagsabgeordneten, Seite 15. — Ministerialbekanntmachung zur
Ausführung des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911, Seite 17. — Ministerialbekannt-
machung über die Erteilung des Exequatur an den Konsul der Wereinigten Staaten von
Amerika, Nicholas R. Suyder in Leipzig, Seite 20. — Ministerialbekanntmachung über die
Ergänzung und Anderung der Postordnung vom 20. März 1900, Seite 20. — Ministerialbekannt-
machung über die Einziehung von Diphtherie-Sera, Seite 22. — Ministerialbekanntmachung
über die Ernennung des Amtsgerichtsrats Hansen in Jena zum Enteignungskommissar für
die Bahnlinie Bürgel— Porstendorf, Seite 22. — Ministerialbekanntmachung über die Ein-
ziehung von Diphtherie-Sera, Seite 22.
(Nr. ö.) Landesherrliche Verordnung vom 22. Januar 1913 über die Zuweisung der durch
den Staatsvertrag vom 8. Januar 1912 Zum Großherzogtum erworbenen
Gebietsteile zu den Wahlbezirken für die allgemeinen Wahlen der Landtags-
abgeordneten.
Wir
Wilbelm Ernst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2. 2c.
verordnen gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes vom 23. April 1912 zum
Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-
Meiningen vom 8. Januar 1912 über einen Gebietsaustausch, was folgt:
1913.
Ausgegeben in Weimar am 25 Februar 1918. 4