Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

34 (Satzung der Sparkasse Vieselbach.) 
8 22. 
Spätestens bis Ende April jedes Jahres ist die Sparkassenrechnung über das letzte 
Geschäftsjahr vom Kassierer zu fertigen, von dem Gegenbuchführer in seiner Eigenschaft als 
Revisor zu prüfen und durch den Gemeindevorstand, nachdem sie dem Verwaltungsausschuß 
vorgelegen hat, dem Gemeinderate zur weiteren Prüfung und Entlastung zu übergeben. 
Die Entlastung ist jedenfalls bis zum August des dem Geschäftsjahre folgenden Jahres 
zu bewirken. 
Der Gemeinderat kann die Rechnung einem Sachverständigen zur nochmaligen Prüfung 
überweisen. 
Wie die Sparer berechtigt sind, die Einsichtnahme ihrer eigenen bei der Sparkasse ge— 
führten Konten zum Zwecke der Vergleichung mit den Sparkassenbüchern zu verlangen, so sind 
sie auf Anfordern gehalten, dem revidierenden Beamten die Sparkassenbücher zur Einsichtnahme 
und Vergleichung mit den Sparkassenkonten vorzulegen. 
Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Wertgegenständen. 
§ 23. 
Die Sparkasse kann Wertpapiere und Wertgegenstände gegen Vergütung in Verwahrung 
und Verwaltung nehmen (offene und geschlossene Depots). 
Außerdem können Wertpapiere und Wertsachen in den unter Doppelverschluß stehenden 
Schrankfächern gegen Zahlung einer Miete aufbewahrt werden. 
g 24. 
Diese Satzung tritt an Stelle der bisherigen am 1. Januar 1913 in Kraft. 
Vieselbach, den 15. Oktober 1912. 
Der Gemeindevorstand. Der Gemeinderat. 
  
(Nr. 15.) Ministerialbekanntmachung über die Abänderung des § 6 Abs. 4 der Satzung der 
Sparkasse in Auma. 
Die nachstehend abgedruckte veränderte Fassung des § 6 Abs. 4 der Satzung der 
Sparkasse in Auma ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 28. Januar 1913. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebvogt. 
  
§ 6 Absatz 4. 
„Die Zinsen werden berechnet von dem auf die Einzahlung folgenden Tage bis zu dem 
der Auszahlung voraufgehenden Tage. · « 
Der Monat wird hierbei zu 30 Tagen gerechnet.“ 
  
Druck: Welmarischer Verlag G. m. b. H. in Welmart.
	        
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