Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 45.) Ministerialbekanntmachung über die Enteignung von Grundbesitz zur Herstellung 
einer Schutzweiche auf Bahnhof Wartha. 1 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der von der Königlichen 
Eisenbahndirektion Erfurt vorgelegte Plan über die Herstellung einer Schutzweiche 
auf Bahnhof Wartha von uns genehmigt worden ist und daß Seine Königliche 
Hoheit der Großherzog den Amtsgerichtsrat Dr. Krug in Eisenach zum Kommissar 
für die Enteignung der erforderlichen Flächen zu ernennen geruht haben. 
Zur Ausführung der Arbeiten wird eine Frist von 9 Monaten bestimmt. 
Weimar, den 10. April 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
FGlür den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 46.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 9. bis 14. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Keich 
enthält auf 
S. 177. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 179. Ergänzung des Verzeichnisses der zur Ausstellung von Leichenpässen er- 
mächtigten Kaiserlichen Vertretungen. 
„ 179. Zulassung einer Art von Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung. 
„ 180. Anderung der Bestimmungen über Fernsprechnebenanschlüsse. 
„ 181. Wegfall der Übersichten über die den Weinhändlern gewährten Zoll- 
begünstigungen sowie deren Zusammenstellung und Veröffentlichung. 
„ 182. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 14 Nr. 3 des Versicherungs- 
gesetzes für Angestellte. 
„ 183. Verzeichnis der in der Zeit vom 1. Juli 1912 bis 31. Januar 1913 von 
den Hauptämtern genehmigten und der Kaiserlichen Technischen Prüfungs- 
stelle mitgeteilten Vergällungsmittel für Essigsäure. 
186. Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in Galizien oder in der Bukowina. 
„ 186. Desgleichen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada. 
„ 186. Bestimmungen über die Vergütung der Branntweinsteuer-Verwaltungs- 
kosten für die Rechnungsjahre 1912, 1913 und 1914. 
JVT 
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