Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 16.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Herdbuch- 
vereine in Merkers und Ostheim. 
Den Herdbuchvereinen Merkers und Ostheim ist in Gemäßheit des 8 22 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs und 8 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 26. Januar 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef#: 
Slevogt. 
(Nr. 17.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 3. bis 5. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4330. Bekanntmachung über die Ratifikation der beiden am 23. September 1910 
in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Ubereinkommen durch Brasilien 
und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde. Vom 24. Januar 1914. 
„ 4331. Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. Vom 24. Januar 1914. 
„ 4332. Bekanntmachung, betr. die Kündigung der am 12. Juni 1902 im Haag 
abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht durch 
Frankreich. Vom 25. Januar 1914. 
„ 4333. Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen- 
ständen des Gartenbaues. Vom 30. Januar 1914. 
„ 4334. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. eine im Anschluß an das 
Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 
11. Oktober 1909 mit Frankreich getroffene Vereinbarung. Vom 
31. Januar 1914. 
„ 4335. Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes 
über den Absatz von Kalisalzen. Vom 2. Februar 1914. 
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