Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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e)  die  Fürstenthümer  Reuß,  ältere  und  jüngere  Linie,
f)  die  Landgrafschaft  Hessen=  Homburg,
8)  die  freien  Städte  Frankfurt  a.  M.,  Bremen,  Hamburg  und  Lübeck  (letztere
3  für  die  Briefpost.)
Von  den  deutschen  Bundesstaaten  gehören  demnach  dem  Verein  noch  nicht  an:
1)  Das  Großherzogthum  Oldenburg  mit  Ausnahme  der  Fürstenthümer  Birkenfeld  und
Lübeck  (Eutin).
2)  Das  Großherzogtbum  Luremburg.
3)  Das  Herzogthum  Braunschweig.
4)  Aus  dem  Fürstl.  Thurn=  und  Taris'schen  Postgebiete
a)  das  Kurfürstenthum  Hessen,
b)  das  Großberzogkthum  Hessen,
c)  das  Herzogthum  Nassau,
d)  das  Fürstenthum  Lippe  und
ee)  das  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Auf  diese  dem  Verein  noch  nicht  beigetretene  Staaten  finden  die  Bestimmungen  des
Postvereins-Vertrags  keine  Anwendung.
Stuttgart  den  22.  August  1851.
Knapp.