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e) die Fürstenthümer Reuß, ältere und jüngere Linie,
f) die Landgrafschaft Hessen= Homburg,
8) die freien Städte Frankfurt a. M., Bremen, Hamburg und Lübeck (letztere
3 für die Briefpost.)
Von den deutschen Bundesstaaten gehören demnach dem Verein noch nicht an:
1) Das Großherzogthum Oldenburg mit Ausnahme der Fürstenthümer Birkenfeld und
Lübeck (Eutin).
2) Das Großherzogtbum Luremburg.
3) Das Herzogthum Braunschweig.
4) Aus dem Fürstl. Thurn= und Taris'schen Postgebiete
a) das Kurfürstenthum Hessen,
b) das Großberzogkthum Hessen,
c) das Herzogthum Nassau,
d) das Fürstenthum Lippe und
ee) das Fürstenthum Schaumburg-Lippe.
Auf diese dem Verein noch nicht beigetretene Staaten finden die Bestimmungen des
Postvereins-Vertrags keine Anwendung.
Stuttgart den 22. August 1851.
Knapp.