Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr.  130.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Einziehung  von  Diphtherie-Serum.

Diphtherie-Sera  mit  den  Kontrollnummern:

1457  bis  1521  einschließlich  aus  den  Höchster  Farbwerken,
313  „  315  einschließlich  aus  der  Merckschen  Fabrik  in  Darmstadt,
317  „  344  einschließlich  aus  dem  Serumlaboratorium  Ruete-Enoch  in
Hamburg,
245  „  247  einschließlich  aus  der  Fabrik  vormals  E.  Schering  in  Berlin,
46  „  57  einschließlich  und  59  bis  65  einschließlich  aus  dem  Sächsischen
Serumwerk  in  Dresden
sind,  soweit  sie  nicht  bereits  früher  wegen  Abschwächung  pp.  eingezogen  sind,  vom
1.  Juli  1915  ab  wegen  Ablaufs  der  staatlichen  Gewährdauer  zur  Einziehung
bestimmt  worden.  Es  wird  hierbei  gleichzeitig  darauf  hingewiesen,  daß  nunmehr
sämtliche  Diphtherie-Heilsera  bis  zu  den  zuletzt  angegebenen  Kontrollnummern  aus
dem  Verkehr  zurückgezogen  sind.

Weimar,  den  30.  Juni  1915.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
Für  ben  Departementschef:
Slevogt.

 

(Nr.  131.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Einziehung  von  Tetanus-Serum.

Tetanus-Sera  mit  den  Kontrollnummern:

224  bis  235  einschließlich  und  237  bis  243  einschließlich  aus  den  Höchster
Farbwerken  sowie
87  und  89  aus  den  Behringwerken  in  Marburg

sind  wegen  Ablaufs  der  staatlichen  Gewährdauer  vom  1.  Juli  1915  ab  zur  Einziehung
  bestimmt  worden.  Es  wird  hierbei  gleichzeitig  darauf  hingewiesen,  daß
nunmehr  sämtliche  Tetanus-Sera  aus  den  Höchster  Farbwerken  bis  Nr.  243  einschließlich,
  sowie  aus  den  Behringwerken  in  Marburg  bis  Nr.  89  einschließlich  aus