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egierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1917.
Nr. 69.
Inhalt: Ministerialverordnung über Kleie aus Getreide. S. 248. — Winisterialbekanntmachung über
die „Richard= und Marie-Schwender-Stistung“. S. 244. — Ministerialbekanntmachung über
die „Zachau-Stiftung“. S. 244. — Minnisterialbekanntmachung über die Schonzeit des
Dachses. S. 245. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Geseyblatt. S. 245. — Inhalts-
verzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.-S. 246.
(Nr. 259.) Ministerialverordnung vom 13. November 1917 über Kleie aus Getreide.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Kleie aus Getreide vom 18. Oktober
1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 941) bestimmen wir:
I. Zuständige Behörde (§ 6 der Verordnung) ist der Großherzogliche Bezirks-
direktor.
II. 1. Für das Gebiet des Großherzogtums wird bei dem Großherzoglichen
Staatsministerium, Departement des Innern, in Weimar gemäß § 5 der Ver-
ordnung ein Schiedsgericht errichtet.
2. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts ist Landrichter Dbr. Kummer in
Weimar, Beisitzer sind
a) Kaufmann Hermann Haake, Weimar,
b) Mühlenbesitzer Hermann Oschatz, Jena,
Tc) Gutsbesitzer Leopold Kistritz, Wormstedt,
d4) Oberamtmann Moritz Kaufmann, Weimar.
3. Zur Beschlußfähigkeit des Schiedsgerichts genügt die Teilnahme von
zwei Beisitzern außer dem Vorsitzenden.
1917.
Ausgegeben in Weimar am 4. Dezember 1917. 73