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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1918.
Nr. S.
Inbalt: vom 27. Fanuar 1918, betreffend die Stiftung eines Ehrenkreuzes für Heimat-
verdien
(Nr. 19.) Verordnung vom 27. Januar 1918, betreffend die Stiftung eines Ehrenkreuzes für
Heimatverdienst.
Wir
Wildelm Ernst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thürinzgen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
haben Uns entschlossen, in Anerkennung der in allen Kreisen Unseres Volkes zur
erfolgreichen Durchführung des Krieges geleisteten unermüdlichen Arbeit ein be—
sonderes Ehrenzeichen unter dem Namen
Ehrenkreuz für Peimatverdienst
zu stiften. Wir gedenken, dieses Ehrenkrenz Höchstselbst anzulegen, und bestimmen
darüber wie folgt:
1.
Das Ehrenkreuz für Heimatverdienst besteht aus Kriegsmetall. Auf dem
Mittelschild der Vorderseite trägt es Unser Bild; über dem oberen Rande befindet
sich die Krone Unseres Hausordens in Kriegsmetall. Das Kreuz wird an dem
1918.
Ausgegeben in Weimar am 7. Februar 1918. 8