Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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am  22.  September  ihren  Abschluß  durch  Ablehnung  des  hamburgischen  Antrages
auf  Herabsetzung  der  Abgabe  für  die  Schlußnoten  und  Rechnungen  von
25  Pfennigen  auf  10  Pfennige,  sowie  eines  Antrages  Württembergs:  die  Steuer
auf  20  Pfennige  zu  reduziren,  und  schließlicher  Annahme  des  Gesetzentwurfs
von  1873.  Nur  einige  wenige  Verbesserungsanträge  vermochten  durchzudringen,
namentlich  der  hamburgische  Antrag,  wonach  die  Prolongationen  von  Lombarddarlehen
  steuerfrei  bleiben  sollten.  Preußen  stimmte  übrigens  durchgehends  mit
der  Majorität,  ohne  seine  anscheinend  reservirte  Stellung  dem  Steuerprojekte
gegenüber  aufzugeben.

Der  von  dem  braunschweigischen  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  v.  Liebe  dem
Plenum  erstattete  Bericht  (Nr.  74  der  Drucks.)  1)  betonte,  wie  die  Vorlage  infolge
der  Anregung  entstanden  sei,  die  eigenen  Einnahmen  des  Reiches  zu  erhöhen,
und  daß  durch  die  Entwürfe,  betreffend  die  Einführung  einer  Börsensteuer  und
die  Erhöhung  der  Brausteuersätze,  die  Vorschläge  zu  diesem  Zwecke  noch  keineswegs
  erschöpft  seien.

Nachdem  bei  der  entscheidenden  Plenarsitzung  des  Bundesrats  der  Vorsitzende
  über  die  Ergebnisse  des  Reichshaushalts  im  Jahre  1876,  wie  sie  sich
nach  den  Entwürfen  des  Reichshaushalts--Etats  voraussichtlich  gestalten  werden,
Mitteilung  gemacht  und  darauf  hingewiesen  hatte,  daß  eine  Erhöhung  der
Matrikularbeiträge  nur  im  Wege  der  Vermehrung  der  eigenen  Einnahmen  des
Reiches  zu  vermeiden  sein  werde,  wurde  in  die  Beratung  des  von  den  Ausschüssen
  vorgelegten  Gesetzentwurfs  eingetreten.  Dieselbe  ergab  die  Annahme
des  Gesetzentwurfs  mit  unerheblichen  Abänderungen.  Es  wurde  beschlossen,  zu
dem  Entwurf  ebenso  wie  zu  dem  Brausteuerentwurfe  (ugl.  S.  243)  Motive  auszuarbeiten
  und  die  Vorlage  so  an  den  Reichstag  gelangen  zu  lassen.  Die
Beratung  des  Börsensteuerentwurfs  im  Reichstag  wurde  nach  Ablehnung  des
§1  eingestellt  und  wegen  Schlusses  der  Session  nicht  wieder  aufgenommen.
Die  Steuerreform  war  also  aufs  neue  gescheitert.

Verlegung  des  Etasjahres.  Ein  von  Bismarck  am  18.  Juni  18762)
vorgelegter  Gesetzentwurf  bezweckte  die  Verlegung  des  Etatsjahres  in  die  Zeit
vom  1.  April  bis  ult.  März  jeden  Jahres  und  zwar  vom  1.  April  1877  ab.

1)  Abgedruckt  in  der  S.  144  Note  erwähnten  Quelle.  Der  Wortlaut  des  Entwurfs,
wie  er  aus  den  Ausschußberatungen  hervorging,  findet  sich  abgedruckt  als  Drucksache
Nr.  128  gleichfalls  a.  a.  O.

2)  In  Kohls  Bismarck-Regesten  nicht  erwähnt.  Der  Wortlaut  ist  der  S.  144  Note
erwähnten  Quelle  zu  entnehmen;  vgl.  über  diese  Bundesratsvorlage  auch  die  „Nordd.  Allg.
Ztg.“  Nr.  17.  v.  21.  1.  76.  Bundesratsverhandlungen  über  die  Gesetzentwürfe,  betreffend
die  Abänderung  des  Gesetzes  über  den  Reichs-Invalidenfonds,  s.  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  247
v.  23.  10.  75  und  Nat.-Ztg.“  Nr.  489  v.  21.  10.  75,  die  Verwaltung  der  Einnahmen
und  Ausgaben  des  Reichs  und  die  Errichtung  und  die  Befugnisse  des  Rechnungshofes
„Nat-Ztg.“  Nr.  566  v.  4.  12.  75  u.  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  286  v.  8.  12.  75,  betreffend