Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

weitern achtmonatlichen Festungs= 
arbeit und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens 
auf die Dauer von vier Monaten, 
so wie zu einer an ihm vor Ablieferung 
auf den Straf-Platz zu vollziehenden 
kbörperlichen Züchtigung mit fünf und 
zwanzig Stockstreichen verurtheilt. 
Am 24. Januar wurde: 
5. dem bei dem O. A. Gerichte Besgheim 
in Untersuchung gekommenen Carl Lud- 
wig von Reischach aus Rierh, O.A. 
Vaihingen, wegen wiederholter Ueber- 
schreitung der Confination, wiederholten 
müßigen Umherlaufens und afotischen 
Lebenswandels, neben der Verbindlich- 
keit zu Bezahlung der Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten ein fünfzehenmo- 
natlicher Festungs-Arrest zuerkannt. 
Den 29. Januar wurde: 
:6. gegen David Pfau, von Neckargar- 
tach, O. A. Heilbronn, wegen eines 
bleinen, aber im rechtlichen Sinne drit- 
ten Feld-Diebstahls, wegen grober In- 
jurien gegen seine Orts-Vorsteher, ge- 
fährlicher Drohungen und afotischen 
Lebenswandels, neben Zuscheidung sämt- 
licher Kosten eine siebenmonatlliche 
Zuchthausstrafe und nachherige Einsper- 
rung in ein Zwangs-Arbeitshaus, min? 
destens auf die Dauer von vier Mo- 
naten erkannt. 
Am 31. Januar wurden verur- 
theilt: 
27. Johann Georg Maier, von Plochin- 
gen, O. A. Eßlingen, wegen zweier an 
seinem Dienstherrn und zum Theil in 
Genossenschaft verübter gualificirter 
Diebstähle, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersatze des Schadens und zur Be- 
zahlung der Haft= und 3 der Untersu- 
chungs-Kosten, zu viermonatlicher 
Festungsstrafe; 
2#8. der bel dem O. A. Gerichte Ludwigsburg 
in Untersuchung gekommene Schneider- 
Geselle Carl Stöhr, von Stuttgart 
wegen verübten großen Betrugs und 
einer Prellerei, neben Bezahlung der 
Haft= und Untersuchungs-Kosten zu 
viermonatlicher Festungsstrafe; 
29. auf den Grund der vor dem O.A.Ge- 
richte Maulbronn geführten Untersu- 
chung: 
a) Johann Friedrich Mößner, Andreas 
Sohn, von Hohenklingen, O. A. Maul- 
bronn, wegen im Complott und mit 
Vermummung verübter schwerer Miß- 
handlung eines im Dienste begriffenen 
Waldschützen und wegen WaldFrevels, 
neben der Verbindlichkeit zu Bezah-
	        
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