gentrog, wegen Geschenknahme in Par-
thiesachen und wegen einer Real-Inju-
rie, zur nachtheiligen Versehung auf
eine geringere Stelle verurtheilt.
Zugleich wurde hinsichtlich der empfan-
genen Geschenke die gesehliche Bestim-
mung getroffen und hinsichtlich des Ko-
sten-Ersabes das Angemessene verfögt.
Den 18. December wurde:
10. auf den Grund der vor dem O. A.Ge-
richte Wiblingen gepflogenen Unterfu-
chung:
a) Franz Joseph Trinkler, von Laup-
é heim, wegen wiederholter Landstreicherei
und wetz#en Unzuchts-Vergehens zur
Einsperrung in das Zwangs-Arbeits-
haus zu Ulm bis zu erprobter Besse-
rung, wenigstens aber auf die Dauer
von vier Monaten, und
b) Juliane Trinkler, von Göggingen,
O.A. Gmünd, gleichfalls wegen wie-
derholter und dabei längere Zeit fort-
gesebter Landstreicherei zur Einsperrung
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ell-
wangen bis zu erprobter Besserung,
jedoch wenigstens auf die Dauer von
sechs Monaten bverurtheilt, und
rücksichrlich der Kosten gegen die beiden
Angeschuldigten das Angemessene ver-
fügt.
Den 22. December wurde:
11. Johannes Gerthofer, zu Donau-
stetten, O. A. Wiblingen, wegen mehre-
rer zum Theil qualificirter und ausge-
zeichneter Diebstähle und anderer Ver-
gehen, neben dem Kosten-Ersaßee zu
einjähriger Festungs-Arbeitsstrafe
verurtheilt, und
12. der Gemeinde-= Pfleger Joseph Stei-
ner, von Trakenstein, O. A. Geißlin-=
gen, wegen vorsählichen Kassenrests sei-
ner bisher bekleideten Stelle entseßt,
zu Bekleidung jedes öffentlichen Amtes
für unfähig erklärt, und zu zwei-
jähriger Zuchthausstrafe in Markgrö-
ningen, desgleichen zu Erstattung des
Rests mit Zinsen und zum Kosten-Ersatz
verurtheilt.
Den 239. Hecember wurde:
15. der suspendirte Unterförster Steg-
müller, von Kirchen, O. A. Ehingen,
wegen Geschenk-Annahme in Parthie=
sachen und andern geringeren Amtsver-
gehen zur nachtheiligen Versetzung auf
eine geringere Stelle verurtheilt.
Zugleich wurde hinsichtlich des empfan-
genen Geschenks die gesehliche Bestim-
mung getroffen und in Ansehung des
Kostenpunkts das Angemessene verfügt.