Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Nro. 2. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
Montag, den g. Januar 1836. 
  
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Inbakt. 6 « 
UnmittelbareKöniglicheDekkete.BekanntmachungeinesJttrisjdietions-Vektkqgs"zwischendemsönipi 
reich Wuͤrttemberg und dem Großherzogthum Baden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Uebereinkunft mit Baiern, die Bevormundung derjenigen Minderjährt- 
gen betreffend, welche zugleich in Württemberg und in Bajern Vermäögen besitzen. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1I. Unmittelbare Kösnigliche Dekrete. 
Bekauntmachung eines Jurisdietions-Vertrags zwischen dem Königreich Württemberg und denr 
Großherzogthum Baden. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem mit der Großherzoglich Baden'schen Regierung über die Festsehung 
der gegenseitigen Jurisdictions-Verhältnisse Unterhandlungen eingeleitet worden sind, 
und hiernach nunmehr eine umfassende „Uebereinkunft zwischen beiden Regierungen 
über jenen Gegenstand zu Stande gekommen, welcher von Uns die Genehmigung er- 
theilt worden ist: So verfügen und verordnen Wir, daß der nachstehende wört-
	        
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