Contents : Staatsbürgerkunde.

Wirtschaftspflege.  Schiffahrt.  §  97.  175

Erwerb  der  nötigen  Grundstücke  auch  gegen  den  Willen  der  Eigentümer
durchgeführt  werden  kann.  Das  Einzelinteresse  muß  deshalb  —  ähnlich
wie  bei  den  auf  Gesetz  beruhenden  Beschränkungen  des  Eigentums  (§  440)
—  gegen  das  Gesamtinteresse  zurücktreten.  Nach  der  Verfassung  ist  das
Eigentum  unverletzlich  und  darf  nur  aus  Gründen  des  öffentlichen  Wohls
gegen  vorgängige,  in  dringenden  Fällen  wenigstens  vorläufig  festzustellende
Entschädigung  entzogen  werdent).  Im  Enteignungsverfahren,  das  sich
auf  das  Grundeigentum  und  Rechte  an  diesem  beschränkt,  ist  sowohl  die
Zulässigkeit  der  Enteignung  als  die  Höhe  der  Entschädigung  festzustellen.
Diese  umfaßt  den  vollen  Wert  einschließlich  des  Aufwuchses  und  des  Minderwerts
  der  verbleibenden  Restgrundstücke.  Daneben  hat  der  Enteignete
ein  Vorkaufsrecht  an  den  später  etwa  entbehrlich  werdenden  enteigneten
Grundstücken.  Das  Verfahren  ruht  in  der  Hand  der  Verwaltungsbehörden;
doch  steht  über  die  Höhe  der  Entschädigung  beiden  Teilen  binnen  6  Monaten
der  Rechtsweg  offen.  Auf  gleichem  Wege  können  später  hervortretende
Nachteile  binnen  3  Jahren  geltend  gemacht  werden?).

3.  Einzelgebiete  des  Verkehrswesens  sind  Schifffahrt,
  Wege,  Eisenbahnen,  Post  und  Telegraph.

2.  Schiffahrt.
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1.  Die  Schiffahrt  teilt  sich  in  Seeschiffahrt  (Ziff.  3)  und  Binnenschifffahrt
  (Ziff.  4).  Vonden  Schiffahrtsanlagen  kommen  die  Häfen  vorwiegend
  für  die  Seeschiffahrt,  die  Strom=  und  Kanalbauten  dagegen  für
die  Binnenschiffahrt  in  Betracht.  Die  Häfen  sind  Handels=  oder  Kriegshäfen
  (§  261).  Auf  den  Kanälen  werden  schwerwiegende  Frachten  zu  verhältnismäßig
  billigen  Preisen  befördert.  Der  Kanalbau,  der  zeitweilig
durch  die  Eisenbahnen  zurückgedrängt  war,  hat  deshalb  neuerdings  wieder
größere  Bedeutung  gefundens).  In  den  Seehäfen  und  auf  allen  natürlichen
  und  künstlichen  Wasserstraßen  werden  alle  deutschen  Kauffahrteischiffe
  gleichmäßig  zugelassen  und  behandelt.  Schiffahrtsabgaben
dürfen  auf  natürlichen  und  künstlichen  Wasserstraßen  und  in  Häfen  für

1)  Vl.  Art.  9.

2)  G.  11.  Juni  74  (GS.  221).

3)  Die  wichtigsten  Kanäle  sind:  der  Nordostseel  Kaiser  Wilhelm-rkanal,  der
vom  Reich  erbaut  ist  u.  die  Nord=  und  Ostsee  zur  Vermeidung  des  beschwerlichen
Weges  durch  das  Kattegat  verbindet,  der  Großschiffahrtsweg  Berlin-Stettin,
zwischen  Oder  u.  Havel,  der  Oder-Spree-  der  Elbe-Trave-,  der  Dortmund-Emsu.
  der  Rhein-Weserkanal.