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3. Des Studienraths.
Termiu fär die Prüfung der Studien-Candidaten.
Unter Hinweisung auf die Verfügung. vom Jahr 1320 (Reg. Bl. S. 19) wird
hlemit bekannt gemacht, daß die nächste Prüfung der Studien= Candidaten am Mon-
tag und Dienstag den :2. und 15. Februar d. J. werde vorgenommen werden.
Die Bittschriften müssen längstens am . Febrnar bei dem K. Studienrath ein-
gekommen seyn. Vittsteller, deren Eingaben später einkommen, werden zu der näch-
sien Prüfung nicht mehr zugelassen!
Stuttgart den 5. Januar 1825. Süöskind.
D.) Der Departements des Innern und des Kriegswesens;
Des Ober-Rekrutirungsraths.
Vorladung der Militär-Pflichtigen zu Berichtigung der Rebrutirungs-Lisien und zu Ziehung des Looses
für die diesjährige Aushebung.
Den 3. Februar d. J. wlrd in sämtlichen Oberamts-Bezirken die Berichtigung
der Listen und die vorläusige Prüfung der Befreiungs-Gründe zum Behuf der dies-
fäbrigen. Wushebung vorgenommen, und hierauf zur Ziehung des Looses geschritten,
wozu die in den Sturrgurrer aus-einen Anzelgen Nro. 9 und 10 benannten Mili-
tär-Pflichtigen, deren Aufenthaltsort außer Landes oder unbekannt ist, so wie über-
baupt alle im Jahre 130b geborne Jünglinge, denen keine besondere Ladung zukom-
men sollte, hierdurch öffentlich vorgeladen werden. ,
Für diejenigen, welche nicht erscheinen, wird das Loos durch Andere gezogen,
und von Jedem, der es unterläßt, die Befreiung von der Aushebung, die ihm zu
statten kommt, entweder selbst oder durch Andere bei seinem Oberamt anzufähren,
wird vorerst angenommen, daß er keine Befreiung anzusprechen habe.
Da nun die vorläufige Prüfung der Befreiungs-Gründe den Zweck hat, die
Militär, Pflichtigen über das, was ihnen zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben
die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschreiben, wenn sie, gus Mangel an dieser Be-
lehrung, sich an dem ihnen ohliegenden Beweise versäumen würden.
Stuttgart den 10. Januar 1327. Kapff.