Nro. 1.
Regierungs--Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Freitag, den 5. Januar 1827.
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Inhalt.
Königl. Dekrete. Gesetz, die Aushebung für das Jahr :827 betreffend. — Gesetz, in Betreff der direkten
Steuern für das Finanz-Jahr 185%. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Wiederbesebung erledigter Pfand-Commissariate. — Verfügung, die
Verpflegung der Kinder unbemittelter gerichtlicher Gesangenen betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruck
der Schrift: Stutlgart und seine Umgebungen. — Die Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger betreffend.
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Dienst-Erledigung.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
a) Wesetz, bir Aushebung för das. Jahr 1823) betreffend.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg.
Die Zahl der zur Ergänzung und Erhaltung des Friedensfußes auszuhebenden
Rekruten ist von Uns, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und mit Zustimmung
Unserer getreuen Stände, für das Jahr 3627 auf Dreitausend Fünfhundert
Mann fektgesetzt worden, so zwar, daß die ungehorsam Abwesenden und
wegen Berufs Ausgenommenen, in so fern sie die Aushebung irifft, als gestellt in
die Rekrutenzahl eingerechnet werden.