Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

Nro.  1.

Regierungs--Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Freitag,  den  5.  Januar  1827.

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Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Gesetz,  die  Aushebung  für  das  Jahr  :827  betreffend.  —  Gesetz,  in  Betreff  der  direkten
Steuern  für  das  Finanz-Jahr  185%.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Wiederbesebung  erledigter  Pfand-Commissariate.  —  Verfügung,  die
Verpflegung  der  Kinder  unbemittelter  gerichtlicher  Gesangenen  betreffend.  —  Privilegium  gegen  den  Nachdruck
der  Schrift:  Stutlgart  und  seine  Umgebungen.  —  Die  Belohnung  und  Belobung  mehrerer  Landjäger  betreffend.
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Dienst-Erledigung.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
a)  Wesetz,  bir  Aushebung  för  das.  Jahr  1823)  betreffend.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Wurttemberg.

Die  Zahl  der  zur  Ergänzung  und  Erhaltung  des  Friedensfußes  auszuhebenden
Rekruten  ist  von  Uns,  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen  Raths  und  mit  Zustimmung
  Unserer  getreuen  Stände,  für  das  Jahr  3627  auf  Dreitausend  Fünfhundert
  Mann  fektgesetzt  worden,  so  zwar,  daß  die  ungehorsam  Abwesenden  und
wegen  Berufs  Ausgenommenen,  in  so  fern  sie  die  Aushebung  irifft,  als  gestellt  in
die  Rekrutenzahl  eingerechnet  werden.