Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, hiernach
in Gemaͤßheit des Rekrutirungs-Gesetzes vom . August 1319 das Weitere anzuordnen.
Gegeben Stuttgart den 50. December 1826.
Wilheim.
Der provisorische Chef des Departements des Innern:
von Schmidlin.
Der Minister des Kriegswesens:
Graf v. Franquemont.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Sekretär,
Vellnagel.
b) Gesetz, in Betreff der diresten Stenern für das Finanz-Jahr 189.
Wilheim,
bon Gottes Gnaden Könis von Wirttemberg.
In Beziehung auf die direkten Abgaben für v Finanz= Jahr 1344 verordnen
und verfügen Wir nach Andbrung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung
Unserer getreuen Stände, wle folgt:
Art. 1.
Von Gebäuden, von Gewerben, von Grund-Eigenthum und Gesällen wird für
das Finanz-Jahr vom 1. Juli 166 bis dahin 182-7 an direbter Steuer die Summe von
Zwei Millionen, Sechsmalhundert Tausend Gulden
eingezogen.
Art. :
Die Besteurung der Akriv= Capitalien, der Befoldungen und Pernenen, so wie