Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

323 
Nro. 32. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Momag, den 6. August 1827. 
  
2 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung in Betreff der Untersuchung und Bestrafung der Dieust-Vergehen der 
Forst-Beamten. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Besetzung des Amts-Gerichts-Aktuariats und Notariaks zu Medelbach. 
— Verfügung, die Kosten der Medicinal-Visitationen betreffend. 
Dleust-Erlebigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
.) Königliche Verordnung, 
in Betreff der Untersuchung und Bestrafung der Dieust-Vergehen der Forst- Beamten. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Ueber die Anwendbarkeit der in Beziehung auf die Strafgewalt der Verwaltungs- 
Behörden in neuerer Zeit im Allgemeinen festgesehten Grundsätze auf die Untersuchung 
und Bestrafung der Dienst-Vergehen der Forst-Beamten haben sich, wie zu Unserer 
Kenntniß gekommen ist, mehrfältige Zweifel ergeben.
	        
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