Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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bestaͤndige Vikarien auf 1020 fl. Die Geistlichen, welche sich um diese vereinigte 
Stelle insbesondere bewerben wollen, haben binnen vier Wochen sich vorschriftmaͤßig 
bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
2) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Moͤgglingen, Oberamts und 
Dekanats Gmuͤnd, begreift den Pfarrort samt einigen Fillal-Hoͤfen, zusammen 918 
Pfarr-Genossen, und hat ein Einkommen, an Güter-Ertrag, Zehenten, Grund- 
Gefällen, Kapital, Zinsen, Besoldungen und Gebühren, von voofl. Man wird vorzüglich 
auf einen solchen Bewerber Rücksicht nehmen, welcher das Camerariatamt zu versehen 
im Stande ist. Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben 
wollen, haben ihre Eingaben binnen vier Wochen vorschriftmäßig an den katholischen 
Kirchenrath einzuschicken. 
5) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Laupheim, Oberamts und 
Dekanats Wiblingen, begreift den Pfarrort samt einigen dazu gehbrigen Häusern, 
zusammen 2535 Pfarr-Genosser, hat an Güter-Ertrag, Zehenten, Grund,Gefüllen, 
Kapltal-Zinsen, Besoldungen und Gebühren ein Einkommen, über Abzug der Aus- 
gabe auf den beständigen Vikar, von 370 fl. Die Geistlichen, welche sich um diese 
Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Eingaben vorschriftmäßig binnen 
vier Wochen an den katholischen Kirchenrath einzuschicken.
	        
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