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bestaͤndige Vikarien auf 1020 fl. Die Geistlichen, welche sich um diese vereinigte
Stelle insbesondere bewerben wollen, haben binnen vier Wochen sich vorschriftmaͤßig
bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
2) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Moͤgglingen, Oberamts und
Dekanats Gmuͤnd, begreift den Pfarrort samt einigen Fillal-Hoͤfen, zusammen 918
Pfarr-Genossen, und hat ein Einkommen, an Güter-Ertrag, Zehenten, Grund-Gefällen,
Kapital, Zinsen, Besoldungen und Gebühren, von voofl. Man wird vorzüglich
auf einen solchen Bewerber Rücksicht nehmen, welcher das Camerariatamt zu versehen
im Stande ist. Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben
wollen, haben ihre Eingaben binnen vier Wochen vorschriftmäßig an den katholischen
Kirchenrath einzuschicken.
5) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Laupheim, Oberamts und
Dekanats Wiblingen, begreift den Pfarrort samt einigen dazu gehbrigen Häusern,
zusammen 2535 Pfarr-Genosser, hat an Güter-Ertrag, Zehenten, Grund,Gefüllen,
Kapltal-Zinsen, Besoldungen und Gebühren ein Einkommen, über Abzug der Ausgabe
auf den beständigen Vikar, von 370 fl. Die Geistlichen, welche sich um diese
Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Eingaben vorschriftmäßig binnen
vier Wochen an den katholischen Kirchenrath einzuschicken.