Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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bestaͤndige  Vikarien  auf  1020  fl.  Die  Geistlichen,  welche  sich  um  diese  vereinigte
Stelle  insbesondere  bewerben  wollen,  haben  binnen  vier  Wochen  sich  vorschriftmaͤßig
bei  dem  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

2)  Die  wieder  zu  besetzende  katholische  Pfarrei  Moͤgglingen,  Oberamts  und
Dekanats  Gmuͤnd,  begreift  den  Pfarrort  samt  einigen  Fillal-Hoͤfen,  zusammen  918
Pfarr-Genossen,  und  hat  ein  Einkommen,  an  Güter-Ertrag,  Zehenten,  Grund-Gefällen,
  Kapital,  Zinsen,  Besoldungen  und  Gebühren,  von  voofl.  Man  wird  vorzüglich
auf  einen  solchen  Bewerber  Rücksicht  nehmen,  welcher  das  Camerariatamt  zu  versehen
im  Stande  ist.  Die  Geistlichen,  welche  sich  um  diese  Stelle  insbesondere  bewerben
wollen,  haben  ihre  Eingaben  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  an  den  katholischen
Kirchenrath  einzuschicken.

5)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrei  Laupheim,  Oberamts  und
Dekanats  Wiblingen,  begreift  den  Pfarrort  samt  einigen  dazu  gehbrigen  Häusern,
zusammen  2535  Pfarr-Genosser,  hat  an  Güter-Ertrag,  Zehenten,  Grund,Gefüllen,
Kapltal-Zinsen,  Besoldungen  und  Gebühren  ein  Einkommen,  über  Abzug  der  Ausgabe
  auf  den  beständigen  Vikar,  von  370  fl.  Die  Geistlichen,  welche  sich  um  diese
Stelle  insbesondere  bewerben  wollen,  haben  ihre  Eingaben  vorschriftmäßig  binnen
vier  Wochen  an  den  katholischen  Kirchenrath  einzuschicken.