Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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C) Der Departements des Innern und des Kriegs: 
Der Ministerien des Innern und des Kriegs. 
Bekanntmachung, die Berichte wegen der ungehorsam abwesenden Militärpflichtigen betreffend. 
Da die, auf die Auchebung für das Jahr 1823 sich beziehenden Geschäfte, welche 
noch nach dem Rekrutirungs-Gesehz vom 7. August 1819 zu behandeln waren, nunmehr 
geendigt sind, so tritt das Rekrurirungs-Geseh vom 10. Februar 1326 in volle Wirk- 
samkeit. « 
Die Oberaͤmter werden daher angewiesen, vom 1. Juli d. J. an, die Berichte wegen 
der ungehorsam Abwesenden nicht mehr an die Kreisregierungen, sondern nach Art. 56 
des neuen Rekrutirungs-Gesetzes an den Ober-Rekrutirungs-Rath zu erstatten. 
Stuttgart den 23. Juni 1828. 
Schmidlin. Franquemont. 
D) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Oeffentliche Belobung. 
Da sich bei dem in dem Staatswald Rappennest im Schorndorfer Forst ausgebro- 
chenen Brande am 1. Mai d. J. der Schultheiß Stadelmann von Hößlinswarth 
und der Zeichnungslehrer Dürr vLon Schorndorf vorzüglich ausgezeichnet haben, so 
werden solche nach höchster Entschließung vom 4. d. M. hiemit öffentlich belobt. 
Stuttgart den 10. Juni 1328. Varnbüler. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Hohen-Memmingen, Dib- 
cese Heidenheim, welche in dem Mutterorte 437, in dem eine Stunde entfernten Dorfe 
Sachsenhausen aber 163 Einwohner zählt, haben sich innerhalb & Wochen vorschriftmäßig 
bei dem evangelischen Consistorium zu melden. In dem Filial wird neben den Casual= 
Gottesdiensten je den zweiten Sonntag eine Predigt, in den Sommer-Monaten mit Kin-
	        
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