Hindernisse,
pwelche der Erlernung eines
ordentlichen Gewerbes ent-
gegen stehen.
Stand der Sache
im nächstfolgenden zweiten, dritten und
vierten Jahr.
Bemerkungen.
im zweiten Jahr
steht noch in der Lehre,
im dritten Jahr
ebenso,
vierten Jahr
der Sohn befindet sich seit Jahr
als Schustergeselle auf der Wan-
derschaft.
im
Biher fehlte es aneinem
Lehrmeister, der den
Hirsch gegen ein geringes
Lehrgeld in die Lehre
nehmen will.
zweiten Jahr
ist nummehr als Bauern-Junge
bei dem Bauern Martin Mozer
Den 1½6. Januar 1829 wurde vondem
Oberamt dem Schultheißen-Amt auf-
gegeben, daß Hirsch beieinem Bauern
dahier ohne Lehrgeld auf fünf in Hochberg in die Lehre gebracht
Jahre untergebracht,
dritten Jahr
ist noch Bauern-Junge,
vierten Jahr
ebenso.
werde, und darüber nach sechs Wochen
wieder zu berichten.
angelan gutem Willen
es Vaters und Mangel
uin einem Lehrmeister,
fselcher den Sohn ohne
Lehrgeld aufnähme.
zweiten Jahr
ist noch keinem Gewerbe be-
stimmt,
dritten Jahr
steht nun seit einem Monat bei
dem Saifensieder Carl Mollwiß
in Mergentheim gegen ein aus
der israclitischen Central-Casse
bezahltes Lehrgeld von 50 fl.
auf drei Jahre in der Lehre,
im vierten Jahr
ist noch in der Lehre.
Zur Beglaubigung: "
Der Kanzlei-Direktor des K. Minisierium des Innern:
Den 16. Januar 1329.
Die Meister des Saifensieder= und des
Sailer-Handwerbs oberamtlich auf-
gefordert, den Abraham Rothschild
mit verlängerter Lehrzeit in die Lehre
zu nehmen.
Diese Aufforderung hatte beinen Er-
folg.
Am 20. Mai 1830.
Nach Maßgabe einco Erlasses der
Kreis-Regierung eine bffentliche Auf-
forderung unter Zusicherung eines
Lehrgelds von 50 fl. erlassen.
Kach einem Schreiben des Oberamts
Mergentheim will Saifensieder Carl
Mollwis allda den Rothschild in die
Lehre nehmen, weßhalb dem Schult-
heißen-Amt das Erforderliche aufge,
geben wurde.
Roth.