Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

  
Hindernisse, 
pwelche der Erlernung eines 
ordentlichen Gewerbes ent- 
gegen stehen. 
Stand der Sache 
im nächstfolgenden zweiten, dritten und 
vierten Jahr. 
Bemerkungen. 
  
  
im zweiten Jahr 
steht noch in der Lehre, 
im dritten Jahr 
ebenso, 
vierten Jahr 
der Sohn befindet sich seit Jahr 
als Schustergeselle auf der Wan- 
derschaft. 
im 
  
  
Biher fehlte es aneinem 
Lehrmeister, der den 
Hirsch gegen ein geringes 
Lehrgeld in die Lehre 
nehmen will. 
zweiten Jahr 
ist nummehr als Bauern-Junge 
bei dem Bauern Martin Mozer 
Den 1½6. Januar 1829 wurde vondem 
Oberamt dem Schultheißen-Amt auf- 
gegeben, daß Hirsch beieinem Bauern 
dahier ohne Lehrgeld auf fünf in Hochberg in die Lehre gebracht 
Jahre untergebracht, 
dritten Jahr 
ist noch Bauern-Junge, 
vierten Jahr 
ebenso. 
werde, und darüber nach sechs Wochen 
wieder zu berichten. 
  
angelan gutem Willen 
es Vaters und Mangel 
uin einem Lehrmeister, 
fselcher den Sohn ohne 
Lehrgeld aufnähme. 
zweiten Jahr 
ist noch keinem Gewerbe be- 
stimmt, 
dritten Jahr 
steht nun seit einem Monat bei 
dem Saifensieder Carl Mollwiß 
in Mergentheim gegen ein aus 
der israclitischen Central-Casse 
bezahltes Lehrgeld von 50 fl. 
auf drei Jahre in der Lehre, 
im vierten Jahr 
ist noch in der Lehre. 
  
  
  
Zur Beglaubigung: " 
Der Kanzlei-Direktor des K. Minisierium des Innern: 
  
Den 16. Januar 1329. 
Die Meister des Saifensieder= und des 
Sailer-Handwerbs oberamtlich auf- 
gefordert, den Abraham Rothschild 
mit verlängerter Lehrzeit in die Lehre 
zu nehmen. 
Diese Aufforderung hatte beinen Er- 
folg. 
Am 20. Mai 1830. 
Nach Maßgabe einco Erlasses der 
Kreis-Regierung eine bffentliche Auf- 
forderung unter Zusicherung eines 
Lehrgelds von 50 fl. erlassen. 
Kach einem Schreiben des Oberamts 
Mergentheim will Saifensieder Carl 
Mollwis allda den Rothschild in die 
Lehre nehmen, weßhalb dem Schult- 
heißen-Amt das Erforderliche aufge, 
geben wurde. 
Roth.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.