Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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pflegung der Untersuchungs- und Straf-Gefangenen (Bekanntmachung vom Zo. Juni 
d. J. Reg. Blatt S. 561) auch fuͤr den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. December 
d. J. auf taͤgliche vierzehen Kreuzer festgeseßt worden, in der Art, daß fuͤr das allei- 
nige Mittag-Essen vier, und für Nacht-Essen nebst Frühstück, zehen Kreuzer an ge- 
rechnet werden duͤrfen. 
Das Einheitzgeld ist das gleiche wie bei den Untersuchungs- und Straf--Gefange- 
nen, unter den näheren Bestimmungen der Bekanntmachung vom 31. März d. J. 
(Reg. Blatt S. 274.) 
Die betreffenden Behbrden haben sich daher hienach zu achten. 
Stuttgart den 1. September 1328. Schmidlin. 
2. Des Rectoratamts der Universität Tübingen. 
Bekanntmachung der Vorlesungen, welche von den öffentlichen und Privat. Lehrern der Universität 
für das nächsie Winter-Halbjahr angekündigt sind. 
A) Philosophische Wissenschaften. 
Prof. Schott trägt in fünf wöchentlichen Stunden von 8—9 Uhr die Logik 
nach Schulze öffentlich vor, und erbietet sich auch, Privat-Vorlesungen über andere 
Gegenstände der Philosophie in einer gelegenen Stunde zu halten. 
Prof. v. Eschenmaper lehrt öffentlich von 1o—11 Uhr die Rechts-Philofse- 
phie; privatim erbietet er sich zu Vorlesungen über Religions-Philosophie und 
über Psochiatrie. 
Prof. Sigwart trägt von 6—9 Uhr die Anthropologie, von 11—12 Uhr 
die Metaphysik vor. 
Direktor Schönweiler wird dreimal in der Woche Pädagogik und Didaktik 
vortragen, und die vaterländischen Gesetze der katholischen Elementarx- 
Schulen erläutern. 
Repetent Schneckenburger giebt in zwei Stunden wöchentlich eine historische 
Entwicklung der neuern philosophischen Systeme und ihres Einflusses 
auf die Theologie.
	        
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