Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

722 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerlum. 
Wohnstz-Veränderung eines Rechts, Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Hardegg zu Mergentheim seinen Wohnsis von da 
nach Ludwigsburg verleg“ hat, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 20. September 1828. Maucler. 
B) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern: 
Privilegium gegen den Nachdruck verschiedener bei dem Buchhändler Enslin in Berlin erscheinenden 
Schriften. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom :r. 
d. M. dem Buchhändler Euslin zu Berlin cin Privilegium gegen den Nachdruck für 
folgende, in seinem Verlage erscheinende Schriften: 
1) theoretisch-praktisches Handbuch der Lehre von den Brüchen und Verrenkungen 
der Knochen von Dr. Richter, zweite, wesentlich verbesserte und vermehrte 
Ausgabe, 
2) theoretisch-praktisches Handbuch der Chirurgie, mit Einschluß der (#philitischen 
und Augenkrankheiten von Dr. Rust, 12 Theile, 
5) llomiliarinm patristicum, ed. Lud. Pelt et II. Rheinwald, 6. Fasc. 
4) Homiliensammlung aus den sechs ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche, 
herausgegeben von Ludw. Pelt und H. Rheinwald, 6. Hefte, 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen geruht; welches, mit Hinweisung auf die 
K. Verordnung vom 25. Februar 1815 in Betreff der Privilegien gegen den Bücher- 
Nachdruck, zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 25. September 183#6. 
# " Schmidlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.