Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Vei einer dieser Pruͤfungen haben auch diejenigen Schullehrer zu erscheinen, welche 
die ganze Bildung der Schul-Incipienten durch den vierjährigen Curs übernehmen 
wollen. 
Die Eingaben müßen für die Frühlings-Präfung bis zum 7. AMpril, für die Herbst- 
Prüfung bis zum 8. September dahier einkommen, widrigenfalls sie unberücksichrige 
bleiben würden. Wenn keine Abweisung erfolgt, so haben die Prüfungs-Candidaten 
beziehungsweise am Montag den 4. Mai und den 5. Oktober Nachmittags um 4 Uhr 
auf der Kirchenraths-Canzlei dahier sich einzufinden. 
Die Candidaten haben zugleich mit ihren Eingaben in Gemächeit der Ministerial- 
Verfügung vom 0. August 18:8 (Reg. Blatt Nro. 58) über den etwaigen Besißz eines. 
Gemeinde-Bürger= oder Beisitz-Rechts den oberamtlich beurkunderen Ausweis vor- 
zulegen. 
Stuttgart den 14. Februar 1829. 
Fär den ODirektor: 
Mosthaf. 
o) Prüfung der katholischen Schul-Incipienten für Schul-Provisorate: 
Diejenigen Schul-Incipienten, welche die gesehliche Bildungozeit außer dem Schul- 
lehrer-Seminar bis zum 1. Mai d. J. vollenden, haben sich zur Prüfung über ihre 
Fähigkeit zu Schul-Provisoraten bis zum 15. Mai d. J. durch den betreffenden Schul- 
Inspektor bei dem katholischen Kirchenrath schriftlich zu melden, worauf ihnen das. 
Weitere bekannt gemacht werden wird. 
Stuttgart den 24. Februar 1829. 
Für den Direktorr 
Mosthaf. 
d4) Anmeldungsfrist für die Aufnahme in das katholische Schüllehrer-Seminar in Gmüns. 
Diejenigen katholischen Schulamts-Candidaten, welche die Vorbereitungszeit bei 
den aufgestellten Präparanden-Lehrern im Mai d. J. vollenden und nun in das katho- 
lische Schullehrer-Seminar zu Gmünd aufgenommen zu werden wünschen, haben ihre 
Eingaben nach &. 12 der organischen Statute für dieses Seminar vom 13. Jannar 
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