Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Unter demselben Tage wurden die seither aggregirten Unterlieutenants: 
Graf Waldburg-Zeil, vom ersten, bei dem zweiten, 
v. Viberstein, vom zweiten, bei dem siebenten, 
Bauer, vom fünften, bei diesem, und 
Miller, vom siebenten, bei dem sechsten Infanterie-Regiment 
eingetheilt. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 
. d. M. dem ehemaligen Stabs-Hauptmanmn bei der Garde zu Fuß, Friedrich Frei- 
herrn v. Hornstein-Grieningen zu Viethingen bei Singen, die Erlaubniß ertheilt, 
die Armee= Unisorm mit der Auszeichnung eines Hauptmanns zu tragen. 
Unter dem 26. v. M. wurde der Sohn des Grafen v. Dillen zu Dazingen, 
Wilhelm Friedrich Carl Graf v. Dillen, zum Unterlieutenant ernannt, und dem vier- 
ten Reiter-Regiment aggregirt. 
Den 25. v. M. ist die patronatische Nomination des Pfarr-Gehülfen Heuser in 
Reuenstein, Dekanats Oehringen, auf die evangelische Vesperpredigers-Stelle in Neuen- 
stein, und 
die patronatische Romination des Pfarramts-Verwesers Biermann zu Adolz- 
hausen, Dekanats Weikeröheim, auf die evangelische Pfarrei daselbst bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
ae) Privilegium gegen den Nachdruck der neuen Ausgabe der Schrifren des Coadjutors des Hochstises 
Regensburg, Bischofs zu Germanikopolis, v. Sailer. 
Vermöge hechster Entschließung vom 2:5. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät dem Coadjutor des Hochstifts Regensburg, Bischof zu Germanikopolis, 
v. Sailer, für die von ihm beabsichtete neue Ausgabe seiner sämtlichen Schriften,
	        
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