Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Die Briefe Pauli an Timotheus und Titus ist Prof. D. Schmid bereit, 
auf Verlangen in einer noch zu bestimmenden Stunde zu erklaͤren. 
Ebenderselbe wird die Pädagogik und Didabtik um 5 Uhr oder zu einer 
andern bequemen Stunde lehren, und die homiletischen und karechetischen öf- 
fentlichen und Privat-Uebungen zu leiten fortfahren. 
Die auf die evangelische Kirche und Schulen sich beziehende Würt- 
tembergische Geseskunde trägt Prof. Münch um : Uhr vor. 
b) Katbolische Fakultät. 
Biblische Archäologie lehrt Prof. D. Herbst wöchentlich dreimal, in der 
Morgenstunde von 6—) Uhr. 
In eben so vielen Stunden wird Derselbe die Erklärung der Pfalmen fort- 
setzen (Nachmittags don „—3 Uhr), so wie den legislativen Theil des Penta- 
teuchs zweimal in der Woche (Abends von 5—6 Uhr) cursorisch erläutern. 
Die Einleitung in das neue Testament trägt vor Prof. D. Feilmoser in 
fünf Stunden von 3—4 Uhr. 
Den Brief an die Römer erblärt Derselbe in vier Stunden von 9—10 Uhr. 
Auch wird er die beiden Briefe an die Thessalonicher erläutern. 
Prof. D. Möhler wird den zweiten Theil der Kirchengeschichte woöchentlich 
siebenmal vortragen Morgens von 7—3 Uhr. 
Zwei Stunden wöchentlich (von 4—5 Uhr Nachmittags) wird er über Patristik 
Vorlesungen halten, und damit die Erklärung einzelner Schriften der Kirchen- 
véter verbinden. 
Die Apologetik lehrt viermal wöchentlich Privatdocent Wocher. 
Prof. D. v. Drey wird seine Vorlesungen über Dogmatik in sechs Stunden 
wöchentlich (Vormittags von 70—11 Uhr) fortsehen, und damit ein Eraminatorium 
verbinden. 
Seinen Vortrag der christlichen Sittenlehre wird Prof. D. Hirscher wö- 
chemlich fünfmal (Vormittags von 11—1: Uhr) fortseßen. 
Eben so viele Stunden (Nachmittags von 5—6 Uhr) wird Derselbe Pastoral- 
Theologie und Liturgik lehren, auch die homiletischen und batechetischen 
Uebungen seiner Zuhbrer leiten.
	        
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