Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Rro. 3. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Wuͤrttemberg. 
m 
Donnerstag, den 22. Januar 1829. 
—— 
Inha lt. 
Königl. Dekrete. Orgamssches Statut für die Untversität Tüzingen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departementa. Verfügung, betreffend das Kost= und Einbeitz-Leld bei den Gefange- 
nen-Trensporten vom 1. Fannar bis 306. Junt :329. — Verfütgung. betreffend die Bedandlung der ältern 
Legittmations Urkunden bei der Ausstellung ron Wanderbuchern an wandernde Handwerko. Gesellen. 
dleüst. Erle#gung. 
  
— 
J. Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete. 
Organisches Statut für die Universität Tübingen. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Durch die Verfassungs-Urkunde §. 34 haben Wir die Verpflichtung übernommen, 
für Erhaltung und Vervollbommnung Unserer Landes-Universität sortwährend Sorge 
zu tragen. 
Eingedenk dieser Verpflichtung haben Wir Unser Augenmerk zunächst auf alles 
dasjenige gerichtet, was nur immer dazu dienen mochte, den wissen schaftlichen Geist 
bei Lehrern und Zuhdrern zu fördern, dem Staat und der Kirche eine möglichst gründ- 
liche und vielseitige Bildung ihrer bünftigen Diener zu sichern.
	        
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