Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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:. Des Criminal-Senats des Gerichtshofs für den RNeckar-Kreis. 
Seraf-Erkenntniß gegen die Hof-Schauspieler Eduard Gnauth und August Maurer zu Stuttgart. 
In der von dem Criminal-Amte Stuttgart verhandelten Untersuchungssache gegen 
die Hof-Schauspieler Eduard Gnauth und August Maurer zu Stuttgart wegen 
Injurien 2c. hat der Criminal-Senat des K. Gerichtohofo für den Neckar-Kreis er- 
kannt, daß 
:) der Hof-Schauspieler Eduard Gnauth wegen wörtlicher und thätlicher, durch 
Haus-Friedensbruch erschwerter Injurien gegen den Doktor Ludwig Storch 
aus Ruhla zu einer 
dreimonatlichen Festungs-Arrest-Strafe 
und zu Bezahlung seiner Hast= und 3 der Unrersuchungs-Kosten, 
2) der Hof-Schauspieler August Maurer wegen wörtlicher Injurien gegen den 
Doktor Storch und intellektueller Beihülfe bei der von 2c. Gnauth verübten 
Mißhandlung zu einer 
sechowöchentlichen Festungs-Arrest-Strafe 
und zu Bezahlung von : der Untersuchungs-Kosien verurtheilt sepn solle, 
5) daß die von ic. Storch verfaßten Theater-Critiken keine strafbaren Beleidigun- 
gen des Gnauth und Muaurer enthalten, und daher in dieser Beziehung Nichts 
gegen Storch zu verfügen sey, dagegen demselben wegen einiger Uebertreibun- 
gen in seiner sogenannten Appellation an das gebildete Publikum Stuttgaric 
(Extrabeilage zu der Stadt-Post Nro. 87) ein Verweis ertheilt werden, 
4) dieses Erkenntniß durch den Druck bekannt gemacht, und zwar in das K. Re- 
gierungs-Blatt, so wie in das Tagblatt, die Stadt-Post genannt, eingerückt 
werden solle. 
Eßlingen den 7. Mai 1829. 
Huber.
	        
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