Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Unter dem 2##. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Offenau, Oberamts 
und Dekanats Reckarsulm, ernannte Michaels-Kaplan Gluns in Riedlingen, die Kö- 
nigliche Bestätigung. 
Die patronatherrschaftliche Nomination des bisherigen zweiten Stadtpfarrers zu 
Künzelsau, Gleißberg, auf die erste Stadt-Pfarrei daselbst ist den 79. d. M. besta- 
tigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
#) Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs= Blatt auf das zweite 
Semester 1829 betreffend. 
Für das mit dem à. Juli d. J. beginnende zweite Semester des Regierungs-Blatts 
sind die Gebühren, so weit sie nicht bereits vorausbezahlt sind, à 1# fl. 3o kr. für das 
Exemplar, und wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennt- 
nisse verlangt wird, im Betrag von zwei Gulden für das Exemplar, durch die K. Ober- 
Amter oder Postämter noch im Lause des Monats Juni d. J. an die Casse des Regie- 
rungs-Blatts einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber eben' 
dahin zu berichtigen; was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, 
daß von dem 1. Juli an nur die vorausbezahlten Exemplare werden verabfolgt werdem. 
Stuttgart den 15. Juni 1829. 
Für den Minister: 
" Schwab. 
5b Wohnsitz-Veränderung eines Rechis-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Schübler, früher zu Niederndorf, Oberamts Gaildorf, 
nunmehr Hall zu seinem Wohnorte gewählt hat, so wird solches hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 19. Juni 1829.## 
r*- Kür den Minister: 
Schwab.-
	        
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