Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

273 
3) der Rechts-Wissenschaft .. 9P6 
4) der Heilkunde.. 443 
5) der Staats-Wirthschaftß. . 134 
6) der allgemeinen Vorbereitungs-Wissenschasten. 181 
  
Zusammen . . 615 
Hierunter sind Ausländer 106 
Stuttgart den 29. Juni 1829. 
Für den Minister: 
Knapp. 
b) Einführungs-Patent für eine Feder zum Judrücken der Thöüren. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 24. 
d. M. dem Schullehrer Maurer zu Nürtingen ein Einführungs-Patent für eine in 
Amerika ersundene Feder zum Zudrücken der Thüren auf die Dauer von zehen 
Jahren gnädigst zu ertheilen geruht; welches unter Hinweisung auf den siebenten 
Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung zur Nachachtung bekannt gemalht wird. 
Stuttgart den 30. Juni 1829. 
Für den Minister: 
Knapp. 
P) Einführungs-Patent für eine Flachs-Brechmaschine. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 28. 
d. M. dem Handlungs-Commis Elemens Martini aus Biberach ein Einführungs- 
Patent für eine in Nord-Amerika erfundene Flachs-Brechmaschine auf die Dauer von 
sechs Jahren gnädigst zu ertheilen geruht; welches mit Hinweisung auf den sieben- 
ten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung zur Nachachtung bekannt gemacht 
wird. 
Stuttgart den 30. Juni 1829. 
Kür den Minister: 
Knapp.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.