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4) Privilegium gegen den Nachdruck einer neuen Ausgabe von Hebels saͤmtlichen Schriften.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 3o0. Juni
d. J. der Müller'schen Hosbuchhandlung in Carlsruhe gegen den Nachdruck der in
ihrem Verlage erscheinenden neuen Ausgabe von Hebels sämtlichen Schriften in acht
Bänden ein Privilegium für das Königreich Württemberg auf die Dauer von zwölf
Jahren zu verleihen gnädigst geruht haben, so wird solches unter Hinweisung auf die
Verordnung vom 25. Februar 1315 in Betreff der Privilegien gegen den Bücher-
Nachdruck zur Nachachtung hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 2. Juli 1829. Schmidlin.
2. Des evangelischen Consistorium.
a) Bestellung eines Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Didcese Stuttgart.
An die Stelle des beförderten Pfarrers Schumann in Scharnhausen ist dessen
Amts-Nachfolger Pfarrer Löflund daselbst mir? der Leitung der Schullehrer-Conferenzen
jenes Bezirks in der Stuttgarter Dibcese beauftragt worden.
Stuttgart den 26. Juni 1829. Wächter.
b) Bestellung eines Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Diöcese Reutlingen.
Die Schullehrer-Conferenzen der Dibcese Reutlingen sind in zwei Bezirke getheilt
und es ist die Leitung des neugebildeten Bezirks dem Pfarrer Bauer zu Hausen an
der Lauchart übertragen worden.
Stuttgart den 26. Juni 1829. Wachter.
) Bestellung eines Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Diöcese Münsingen.
An die Stelle des Pfarrers Brügel zu Böttingen, der auf sein Ansuchen der
bisher mit rühmlichem Eifer gehaltenen Schullehrer-Conferenzen enrhoben worden ist,
wurde der Pfarrer Haldenwang zu Buttenhausen mit der Leitung der Conferenzen
dieses Bezirks beauftragt.
Stuttgart den 36. Juni 1829. Wachter.