Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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meinde in Geldpacht gegeben sind) 381 fl., buͤrgerlichen Beneficien 19 fl. und in Emo- 
lumenten 34 fl. 45 kr. Dem künftigen Pfarrer wird zur Bedingung gemacht, sich die 
Abänderung der Befoldungstheile gegen ein Aequivalent gefallen zu lassen. Die Be- 
werber haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Mittelstadt, Diöcese Urach, haben 
sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
Sie zählt mit Einschluß des eine halbe Stunde entfernten Filials, welches keine eigene 
Kirche hat, 095 Kirchen-Genossen. Ihr Einkommen ist nach den in dem neuen 
Sportel-Geseh angenommenen Ratural-Preißen über Abzug von 30 fl., welche dem 
geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds zufallen, 116: fl. 46. kr. und enthält an 
Geld 30 fl. 36 kr., an firen Naturalicn 30 fl. 72 kr., an Güter-Genuß do fl., an 
Zehenten, welche auf ½12 Jahre um jährliche Z40 fl. verliehen sind, nach Abzug obiger 
Bo fl. noch #60 fl., an bürgerlichen Beneficien #½7 fl. 30 kr. und an Emolumenten 49 fl. 
ahb kr. 
6) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Burgstall, Dibcese 
Marbach, mit 513 Pfarr-Genossen und einem Einkommen von 6:2)9 fl., die Naturalien 
nach den Preißen des Sporrelgeseges berechnet, haben sich innerhalb vier Wochen vor- 
schriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Der künftige Pfarrer hat 
sich jedoch die Verwandlung der gegenwärtigen Besoldungstheile in ein Aequivalent 
gefallen zu lassen. 
7) Die Bewerber um das erledigte Digconat zu Mezingen, Diöcesfe Urach, haben 
sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
Der Diacon hat in dem 3980 Kirchen-Genossen enthaltenden Marktflecken die kirch- 
lichen Geschäfte nach den vorliegenden Bestimmungen mit dem Orts-Pfarrer gemein- 
schaftlich zu versehen, und sein Einkommen ist auf 590 fl. nach den Sportel-Preißen 
berechnet. 
3) Die Bewerber um die erledigte dritte evangelische Pfarr-Stelle in Biberach, 
deren Einkommen auf 731 fl. nach den neuesten Normal= und 74 fl. nach Competenz- 
Preißen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consisto- 
rium vorschriftmäßig zu melden. Was die mit dieser Stelle verbundenen Geschäfte 
betrifft, so wird auf das Regierungs-Blatt vom Jahr 1826 Nro. 19, S. 205 verwiesen.
	        
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