Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Pfarrstelle in Huldstettn. 9efl. 20kr. 
— in Roth bei Mergenthhen 60 fl. 16 kr. 
— in Dietelosen 54 fl. 28 kr. 
— in Huͤrbel. ...... 5 fl. ay kr. 
Caplanei in Lauphen zzifl. 53kr. 
Pfarrstelle in Börstigen 16 fl. 12 kr. 
Zur Beglaubigung: 
Der Revisor des katholischen Kirchenraths: 
Kauffmann. 
:8) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die Aufhebung der unter dem Namen Ausfahrt-Gelder hergebrachten Abgaben 
von dem auf der Enz und Nagold in das Ausland verslößten Holz. 
dachdem durch die Vereins-Zoll-Ordnung vom 26. September 1829 das Floßholz 
dem Ausgangs-Zoll für Rechnung des Zoll-Vereins unterworfen worden, so sind die- 
jenigen Abgaben, welche in der Eigenschaft eines Ausgangs-Zolls von dem auf der 
Enz und Nagold in das Ausland verflößten Holz hergebracht sind, für die Dauer der 
Wirkung jener Vereins-Zoll-Ordnung nicht mehr zu erheben. 
Es wird daher verfügt, daß die auf das Floßholz auf gedachten Flüssen gelegten 
sogenannten Ausfahrt-Gelder bis auf weitere Verordnung nicht mehr bezogen werden 
sollen. 
Dagegen sind die Concessions-Gelder für den Gebrauch der Wasser-Straßen, so 
wie die Wasser-Zölle zu Unterreichenbach, Neuenbürg, Enzberg, Vaihingen, Bissingen, 
Bietigheim, Bessigheim, Lauffen und Heilbronn nach den bisherigen Tarifen bis auf 
weitere Verfügung fortan zu erheben. 
Es wird übrigens hiebei noch weiter angeordnet, daß die sogenannten Ganggelder 
für die Aufnahme der Holzflöße bei den Wasser-Zoll-Aemtern da, wo sie biöher von
	        
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