Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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das hierdurch in Erledigung gekommene Aktuariat bei dem K. Oberamts-Gerichte 
Schorndorf dem Referendaͤr erster Classe, Daumer von Ulm, gnaͤdigst zu uͤbertragen; 
auch 
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 29. v. M. die erledigte Gerichts-Notars-Stelle in 
Wiblingen dem bisherigen Gerichts-Abtuar von Ulm, Dempflin, vorerst in wider- 
ruflicher Eigenschaft, zu verleihen geruht. 
II. Verfügungen der Departementce. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Termin zu Vornahme der nächsten Semester= Prüfung der Jufliz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der öffentlichen Aufforderung 
vom 2. Juni d. J. (Reg. Blatt S. 249) sich zu der zweiten Dienst-Prüfung angemel- 
det, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Arbeiten in der festgesetzten 
Frist übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß in dem Monate December 
d. J. ihre Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal vorgenommen werden wird, und sie 
dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären 
Maier, 
Schmidt, 
Schreiber, 
Keppler, 
Steiger; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären 
v. Jasmund, 
Pistorius, 
Feverabend, 
Mathes, 
Sting.
	        
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