Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 16. d. M. das erledigte Diakonat Münsingen 
dem Seminaristen und Pfarr-Verweser Faber zu Owen, Oberamts Kirchheim, zu 
verleihen, und 
vermöge höchster Entschließung vom a2. d. M. dem Hauptmann und Wasserbau= 
Inspektor v. Duttenhofer die von ihm nachgesuchte Dienst-Entlassung zu ertheilen 
geruht. 
Unter dem 18. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Braunsbach, Ober- 
amts Künzelsau und Dekanats Amrichshausen, ernannte Vikar Adam Dürr, von 
Apfelbach, die Königliche Bestätigung. . 
II. Berfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerinm. 
Bekanntmachung, die Gesuche um Zulassung zu der ersien Dienst.Prüfung im Justiz-Departement 
betreffend. 
Da vielfältig zu bemerken gewesen, daß, den in der Justiz-Ministerial-Verfügung 
vom 25. Oktober 13#tz (Reg. Blatt S. 597) enthaltenen Vorschriften zuwider, den Ge- 
suchen der Rechts-Candidaten um Zulassung zu der ersten Dienst-Prüfung weder dic 
Fakultäts-Zeugnisse noch die Taufscheine der Bittsteller beigeschlossen sind; auch die in 
der Ministerial-Verfügung vom 20. August 1823 (Reg. Blatt S. 709) von den Dienst- 
Candidaten geforderte Erklärung über den Besiß eines Gemeinde-Bürger= oder Beisig- 
Rechtes nicht selten fehlt; so werden die Betheiligten hiedurch aufgefordert, nach jenen 
Vorschriften um so gewisser sich zu achten, als künftighin Gesuche die an dergleichen 
Mängeln leiden, unberücksichtigt bleiben werden. 
Stuttgart den 17. November 1329. 
Maucler.
	        
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