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nach dem Dienstalter, sondern eben so wie in den untern Graden, nur nach
Maßgabe des Diensteifers, der guten Auffuͤhrung und des Fortschreitens in
der wissenschaftlichen Ausbildung.
Nachtheilige Zeugnisse haben die Ausschließung von der Befoͤrderung zur
Folge.
Stuttgart den 19. November 1829. v. Huͤgel.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte Abtuariat bei dem Oberamts-Gerichte Welz-
heim werden hiemit aufgesordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in
Ellwangen sich zu melden.
à) Die Vewerber um die erledigte Helfer-Stelle in Blaubeuern, mit welcher
ein Einkommen von 677 fl. nach den Sportel-Preißen verbunden ist, haben sich inner-
halb drei Wochen vorschriftmáßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Neben
den gewöhnlichen Helsers-Geschäften in der Stadt hat der Helfer die eine halbe Stunde
entsernte Pfarrei Weiler mit 242 Kirchengenossen und eigener Schule zu versehen, und
daselbst je den zweiten Sonntag, Vormittags, eine Predigt, mit einer des Sommers
anzuhängenden Kinderlehre, viermal des Jahrs das Abendmahl mit vorangegangener
Vorbereitungs-Predigt und Beichte, und alle Casual-Gottesdienste zu halten.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Breitenholz, Dibcese
Herrenberg, mit 586 Pfarrgenossen, und einem nach den Sportel-Preisen auf 614 fl.
berechneten Einkommen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem
evangelischen Consistorium zu melden.
4) Die mit dem Dekanatamt verbundene katholische Stadt-Pfarrstelle in Ravens-
burg begreift in der Stadt samt den Hôfen 2658 Pfarrgenossen. Das Einkommen
an Güter-Ertrag, Grund-Gefällen, Capital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren belauft
sich über Abzug des Aufwandes für einen beständigen Vikar auf ½:20 fl. Die Geistli-