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Vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 20. d. M. haben Seine Königliche Majestät
den genannten K. Staats-Dienern die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, die
gedachten Ordens-Dekorationen anzunehmen und zu tragen.
Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 15. d. M. den dem ersten
Infanterie-Regiment aggregirten Unterlieutenant Hausch, so wie
die Unterlieutenants: Steinhilber, des zweiten Infanterie-Regiments,
Schieber,
Dürrich, und
v. Vaur, des General-Quartiermeisterstabs,
zu Oberlieutenants befördert, und
die beiden aggregirten Unterlieutenants: Welker, des fünften, und
Döring, des siebenten Infanterie-Regiments,
in den etatmäßigen Gehalt einrücken lassen. Leßterer ist zugleich zu dem vierten In—
fanterie-Regiment versetzt.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M.
die erledigte Stelle eines Direktors bei dem Studienrath dem biöherigen Ober-Conf-=
siorialrath und Ober-Studienrath, Prälaten v. Flatt, unter Beibehaltung seiner
General-Superintendenten-Stelle, so wie seines Sih= und Stimm-Rechts im evange-
lischen Consistorium,
die durch die Beförderung des Prälaten v. Flatt erledigte Raths-Stelle bei dem
ebangelischen Consistorium und dem K. Studienrathe dem bisherigen Consistorial-Assee
sor, Professor Klaiber, unter Enthebung von der leßtern Stelle, und
die erledigte zweite General-Superintendenten-Stelle des Schwarzwald-Kreifes
dem Stifts-Prediger, Amts-Dekan Haas in Stuttgart, unter Enthebung von dem
Amts-Debanate, jedoch unter Beibehaltung der Stifts-Predigers-Stelle, zu übertragen,
und denselben zugleich zum Ehren-Mitglied des evangelischen Consstoriums zu emen-
nen, auch
dem Vorstand des evangelischen Schullehrer-Seminars in Eßlingen, Rektor Deu-
zel, in gnädigster Anerkennung seiner Verdienste um das Volks-Schulwesen den Tizel
eines Ober-Schulraths zu verleihen, und