Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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der Uebertragung der Post-Verwalters-Stelle zu Ißny, deren der Post-Verwalter 
Zech seinem Ansuchen gemäß enthoben worden, an den Stadtpfleger Leonhard Klai- 
ber daselbst die Königliche Bestätigung zu ertheilen geruht. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem 21. d. M. den Ober- 
lieutenant v. Egloffstein, vom achten, zum dritten Infanterie-Regiment verseßzt, 
den Unterlientenant v. Alberti, im achten Infanterie-Regiment, zum Oberlieute- 
nant befördert, 
den aggregirten Unterlieutenant Dillenius, des fünften Infanterie-Regiments, 
bei diesem Regiment eingetheilt, und 
folgende Regiments-Offiziers-Zöglinge zu Unterlieutenants ernannt, und den bei- 
bemerkten Regimentern aggregirt: 
v. Laßberg, des fünften, bei dem achten Infanterie-Regiment, 
Link, des sechsten, bei dem fünften Infanterie-Regiment, 
v. Reizenstein, des fünften, bei dem sechsten Infanterie-Regiment. 
Unter dem 9. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Röttingen, Oberamts 
und Dekanats Neresheim, ernannte Pfarrer Kühner, von Flochberg, die Königliche 
Bestätigung. « 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendärc betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Blatt S.1 
werden hierdurch diejenigen Justiz-Referendärre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der 
zweiten Dienst-Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, 
aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe 
ihres Aufenthalts-Orts bis zum 1. Februar 1850 bei dem K. Justiz-Minisierium um 
so gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Rach- 
theil des Ausschlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Sämmi- 
gen unfehlbar eintreten würde.
	        
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