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der Uebertragung der Post-Verwalters-Stelle zu Ißny, deren der Post-Verwalter
Zech seinem Ansuchen gemäß enthoben worden, an den Stadtpfleger Leonhard Klai-
ber daselbst die Königliche Bestätigung zu ertheilen geruht.
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem 21. d. M. den Ober-
lieutenant v. Egloffstein, vom achten, zum dritten Infanterie-Regiment verseßzt,
den Unterlientenant v. Alberti, im achten Infanterie-Regiment, zum Oberlieute-
nant befördert,
den aggregirten Unterlieutenant Dillenius, des fünften Infanterie-Regiments,
bei diesem Regiment eingetheilt, und
folgende Regiments-Offiziers-Zöglinge zu Unterlieutenants ernannt, und den bei-
bemerkten Regimentern aggregirt:
v. Laßberg, des fünften, bei dem achten Infanterie-Regiment,
Link, des sechsten, bei dem fünften Infanterie-Regiment,
v. Reizenstein, des fünften, bei dem sechsten Infanterie-Regiment.
Unter dem 9. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Röttingen, Oberamts
und Dekanats Neresheim, ernannte Pfarrer Kühner, von Flochberg, die Königliche
Bestätigung. «
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Referendärc betreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Blatt S.1
werden hierdurch diejenigen Justiz-Referendärre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der
zweiten Dienst-Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen,
aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe
ihres Aufenthalts-Orts bis zum 1. Februar 1850 bei dem K. Justiz-Minisierium um
so gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Rach-
theil des Ausschlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Sämmi-
gen unfehlbar eintreten würde.