Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Den zu dieser Pruͤfung zugelassenen Referendaͤren werden sodann von der zweiten 
Sebtion der Justiz-Prüfungs-Commission die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen 
im Eriminal= und Civil-Fache erforderlichen Abten am 1. April 1850 zugestellt wer- 
den, damit beide Relationen spätestens bis zum 1. Juni 1830 dem Aktuariate der ge- 
dachten Commission übergeben werden können. 
Eine Verspätung in letzterer Beziehung würde den Ausschluß des Säumigen von 
dieser Semester-Prüfung zur unnachsichtlichen Folge haben. 
Stuttgart den 12. December 1829. Maucler. 
!8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, die Audienzen bei Sr. Königlichen Majestät betreffend. 
Unter Beziehung auf das Königliche Rescript vom 15. v. M., die Festsetzung 
gewisser Audienz-Tage betrefsend, wird andurch bekannt gemacht, daß, wenn auf den 
Freitag als den gewöhnlichen Audienz-Tag ein Festrag fällt, die Audienz jedesmal an 
dem nächstsolgenden Tage, dem Sonnabend, Statt findet. 
Zugleich werden alle diejenigen, welche in der Audienz erscheinen wollen, erinnert, 
zu der für den Anfang der Audienz festgesehten Stunde, Morgens 9 Uhr, sich in dem 
Königl. Residenz-Schlosse einzufinden. 
Stuttgart den 1#. December 1829. 
Auf besondern höchsten Befehl: 
Schmidlin. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Wiederbesetzung des Königlich Fürstlich Thurn und Tarisschen 
Amts Obermarchthal. 
Nachdem der bisherige Amts-Gerichts-Notar Rueff zu Schloß Neresheim für 
das ihm übertragene, durch gerichtliches Erkenntniß in Erledigung gekommene, König- 
lich Fürsilich Thurn und Taxissche Amt Obermarchthal als beféhigt erkannt, und unter 
dem 20. v. M. verpflichtet worden ist, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 13. December 1829. Schmidlin.
	        
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