Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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vom 30. Juni 1828 (Reg. Bl. S. 561) enthaltenen Bestimmungen festgesetzt worden; 
was andurch zu oͤffentlicher Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 19. Juni 1850. 
Für den Justiz-Minister: Für den Minister des Innern: Für den Finanz-Minister: 
Schwab. Walther. Kerner. 
C) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a)Bekanntmachung, betreffend die Kost= und Einhcitz Gelder bei Gefangenen-Transporten in der 
ersten Hälfte des Verwaltungs-Jahrs 18. 
In Uebereinstimmung mit dem, was hinsichtlich der Kost= und Einheiß-Gelder 
für Untersuchungs= und Straf-Gefangene festgesezt worden, wird hiemit verfügt, daß 
auch bei den Gefangenen-Transporten das bisherige Regulativ der Kost= und Einheit= 
Gelder für den Zeitraum vom 1. Juli bis 51. December 1830 ferner seine Anwendung 
zu finden habe. " 
Stuttgart den 26. Juni 1850. 
Für den Minister: 
Walther. 
b) Betreffend den Besuch der Landes-Universttät. 
Zu Anfang des Sommer-Halbjahrs 1850 befanden sich auf der Universitét Tübin- 
gen Studirende: 
1) der evangelischen Theoloe 1298 
2) der katholischen Theologhsee 171 
5) der jüdischen Theologgsgee 
4) der Rechts-Wissenschaat 99
	        
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