Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Institutionen, Ulpians Fragmente und die gesammten Theile des Corpus juris eivilis 
giebt Prof. D. v. Schrader um 3 Uhr (Donnerstags um 9 Uhr). 
Zu Leitung von Disputatorien über rômisches Recht (publice) erbietet sich 
Prof. D. Mayer;z 
zu Examinatorien über dasselbe D. Huck. 
Deutsches Privatrecht und Privat-Cameral-Recht trägt vor Prof. D. Mi- 
chaelis, sechsmal wöchentlich um 7 Uhr, nach seinem Grundrisse, 2te Aufl. Tübingen, 
1851, und Mittermaiers Lehrbuch, áte Ausgabe; 
das gemeine deutsche und württembergische Lehen-Recht, derselbe, 
vier= bis fünfmal um 9 Uhr, nach seiner systematischen Uebersicht, Tübingen 1827, 
und Päß Lehrbuch des Lehen-Rechts; 
dasselbe D. Huck, viermal um 10 Uhr, nach Eichhorns Einleitung, 3te Ausg. 
Das gemeine deutsche und württembergische Handels= und Wechsel- 
Recht Prof. D. Michaelis, dreimal um 11 Uhr, nach seinem Grundriß des deut- 
schen Privatrechts, 2te Aufl. Tüb. 1851, und Mittermaiers Lehrbuch, öte Ausgabe; 
dasselbe, D. Huck, dreimal um 2 Uhr, nach v. Martens Grundriß, 3te Aufl. 
Württembergische Staats= und Rechts-Geschichte Prof. D. Reyscher, 
drei= bis viermal nach seinem Grundrisse (Tüb. 1831). 
Prof. D. Mohl erbieter sich für Studirende überhaupt zu einer cur sorischen 
Erläuterung der württembergischen Verfassung und Vergleichung derselben 
mit andern Repräsentativ-Verfassungen in noch zu bestimmenden drei Stunden in der 
Woche. 
Oeffentliches Recht des deutschen Bundes, gemeines und württem- 
bergisches Staats= (und Staats-Cameral-) Recht lehrt Prof. D. Rey- 
scher, fünfmal, um 10 oder 11 Uhr, mit Beiziehung von Klöber öffentliches Recht 
des deutschen Bundes und der Bundesstaaten, 2te Aufl. 1322. 
Württembergisches Privatrecht lehrt Prof. D. Wächter, sechsmal, um 
7 Uhr. 
Zu Vorlesungen über das württembergische Pfandrecht in zwei bis drei 
Stunden wöchentlich ist Prof. D. Scheurlen auf besonderes Verlangen bereit. 
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht lehrt Prof. 
D. Wächter sechsmal um 8 Uhr, nach seinem Lehrbuche;
	        
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