Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Sportel-Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. 
5) Die erledigte französische Sprachlehrers-Stelle an der lateinischen Lehranstalt 
in Gmünd, mit welcher neben dem Bezug des Unterrichts-Geldes von halbjährigen 
30 kr. für jeden Schüler, ein Gehalr von jährlichen 500 fl. verbunden ist, und wofür 
der Lehrer wöchentlich 12 Stunden, nemlich 6 für die lateinischen und 6 für die deut- 
schen Elementar-Schüler zu geben hat, wird wieder beseht werden. Die Bewerber 
haben sich daher unter Vorlegung der Zeugnisse ihrer Tüchtigkeit innerhalb drei Wo- 
chen bei dem Studienrathe zu melden. 
4) Durch die Pensionirung des Cameral-Verwalters Kuttner in Wangen ist das 
in der dritten Besoldungs-Elasse stehende Cameralamt Wangen in Erledigung ge- 
kommen. Die Bewerber um dieses Amt haben sich innerhalb vier Wochen bei der 
Finanz-Kammer in Ulm vorschriftmäßig zu melden. 
5) Bei der Ober-Rechnungs-Kammer ist die Stelle eines entlaßbaren Kanzlei- 
Asfsistenten mit dem Normal-Gehalte von 600 fl. in Erledigung gekommen. Die Be- 
werber um diese Stelle haben sich binnen vier Wochen bei dem Direktorium der Ober- 
Rechnungs-Kammer zu melden.
	        
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