Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Schließlich wird die wegen Verhinderung der Anwendung verbotener Huͤlfsmittel 
bei der schristlichen Prüfung ergangene Ministerial-Verfügung vom 17. April 1828 
(Reg. Bl. S. 195) ihrem ganzen Inhalte nach wiederholt eingeschaͤrft. 
Stuttgart den 16. April 1832. Schwab. 
Bq) Des Departements des Innern: 
Des evangelischen Consistorium. 
Ergebniß der cvangelisch-theologischen Candidaten-Prüfung. 
Von den 23 Candidaten, welche die erste theologische Dienst-Prüfung im April 
d. J. erstanden haben, wurden sechs wegen unzureichender Kenntnisse zurückgewiesen, 
folgende 17 aber für befähigt erkannt, nämlich: 
1) Mit dem Zeugniß zweiter Elasse: 
Ostertag von Suuttgart. 
Bek von Backnang, Seminarist. 
Schaufler von Stuttgart. 
Bauerheim von Stuttgart. 
Klüpfel von Darmöheim. 
Schulthes von Ulm. 
Bardili von Dornstetten, Seminartst. 
Fiesinger von Nürtingen, Seminarist. 
Huber von Fürth. 
2) Mit dem Zeugniß dritter Elasse: 
Wolff von Ulm. 
Jung von Lothenberg. 
Demmler von Regensburg. 
Minner von Tübingen. 
Flarxland von Adelsheim. 
Heuser von Schmalfelden. 
Sieber von Winnenden. 
Kielmapyer von Waldenbuch. 
Stuttgart den 15. April 1832. Mohl.
	        
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