Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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b) Die Aufldsung drs Reviers Sindringen betrrffend. 
Durch hoͤchstes Dekret vom 21. d. M. ist die Aufloͤsung des Reviers Sindrin- 
gen, zweiter Klasse, im Comburger Forst, und die Verthellung der Waldungen des- 
selben unter die benachbarten Reviere verordnet worden. 
Stuttgart den 50. Mai 1832. 
Herzog. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Mit der erledigten evangelischen Pfarrei Ober-Ifflingen, Dekanats Freudenstadt, 
ist das eine Stunde entfernte Filial Schopfloch verbunden, in welchem der Pfarrer 
jeden Sonn-, Fest-, Feier= und Bußtag zu predigen, je den zweiten Sonntag auch 
eine Katechisation, und jede Woche zwei Gottesdienste zu halten hat. Der Mutterort 
zählt 502, das Filial 420 Kirchengenossen, und das Dienst-Einkommen ist an Geld, 
Naturalien, Gütergenuß und Zehnten auf 645 fl. nach Sportelpreisen berechnet. Die 
Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
2) Durch die Beförderung des Hofkammer-Försters Dreher in Winnenden auf das 
finanzkammerliche Revier Murrhard ist die mit einem Normal-Gehalte von 500 fl. und 
70 fl. Hauszins-Entschädigung verbundene Förstersstelle zu Winnenden erledigt wor- 
den. Die Bewerber um diese Stelle haben sich, unter Angabe ihrer bisherigen Lauf- 
bahn und unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse über ihre Befähigung, inner- 
halb drei Wochen bei der K. Hof-Domainen-Kammer zu melden. 
5) Durch die Ernennung des Revisors Klaiber zum Kameral-Verwalter in Wan- 
gen ist die Stelle eines Revidenten bei der Finanzkammer in Ulm, welche mit einem 
planmäßigen Kanzlei-Assistenten mit dem Normal-Gehalte von 600 fl. wieder zu be- 
sehen ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Assistenten-Stelle werden 
aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer in Ulm vorschrift- 
mäßig zu melden. « .
	        
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